Mit Erasmus+ ins europäische Ausland

Erasmus+ ist ein Austauschprogramm der Europäischen Kommission, das Studienaufenthalte und Praktika in Europa fördert.

 

Vorteile des Programms:

  • Studiengebührenbefreiung an der Gastuniversität
  • Monatlicher Zuschuss nach Ländergruppen (mind. 150 EUR/mtl. bei Studienaufenthalten, mind. 250 EUR/mtl. bei Praktika; länderabhängig)
  • Kombinierbar mit Auslands-BAföG (S.14)
  • Administrative Unterstützung durch die Heimat- und Gasthochschule
  • Anerkennung von Studienleistungen geregelt durch das Learning Agreement
  • Unterstützung für alleinerziehende Studierende mit Kindern und Studierende mit besonderen Bedürfnissen
  • in der Erasmus+ -Studentencharta festgelegte Rechte und Pflichten

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der EU-Kommission und des Deutschen Akademischen Austauschdiensts DAAD.

 

Wohin?

Universitäten der EU-Länder sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Türkei, mit denen Partnerverträge auf Fachbereichsebene bestehen. Praktikumsplätze können unabhängig von Verträgen gesucht werden.

Hier finden Sie, welche Universitäten als Erasmus+ -Partner des Instituts für Physik zur Verfügung stehen.

 

Dauer

Sie können mehrfach in Erasmus+ gefördert werden. Ihnen stehen pro Studienabschnitt (Bachelor/Master/PhD) 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) offen. Im Diplom und Staatsexamen sind es insgesamt 24 Monate.

Absolventen  können bis zu einem Jahr nach dem Abschluss für ein Praktikum gefördert werden (abzüglich der bis dahin bereits geförderten Monate).


Was, wer und wie?

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Erasmus+ -Aufenthalt im Ausland interessieren. An unserem Institut ist PD Dr. Franz Xaver Bronoldfür die Koordination des Erasmus+ Programms zuständig. Herr Bronold berät Sie in akademischen Fragen zu Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt, z.B. der Auswahl der geeigneten Kurse und des richtigen Zeitpunkts für einen Austausch in Ihrem Studienverlauf, der Anerkennung der Kurse, und natürlich den verschiedenen Austauschmöglichkeiten.

Für alle allgemeinen Fragen rund um den Austausch steht Ihnen das International Office (IO) zur Verfügung.

Studium (3-12 Monate; ab dem 3. Fachsemester)

  • <b><a href="http://www.uni-greifswald.de/international/partner/veranstaltungen/erstberatung.html">Erstberatung im IO</a></b>
  • Informationen, Beratung und Auswahl der Gasthochschule (je nach bestehenden Kooperationen) im eigenen Fachbereich
  • Bewerbung und Auswahl im jeweiligen Institut. Achtung! Bewerbung erfolgt für WS und SoSe des folgenden akademischen Jahres
  • Anmeldung an der Gasthochschule (ab Februar) durch das IO

Bewerbung

Um sich für einen Austauschplatz an den Partneruniversitäten zu bewerben, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bewerbungsformular (ab WS 2015/16 stellt das IO ein allgemeines Onlineformular zur Verfügung- wir werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt informieren)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Notenspiegel und Übersicht über den Studienverlauf (besuchte Lehrveranstaltungen)
  • kurzes Motivationsschreiben (1-2 DIN A4 Seiten) (deutsch/englisch)
  • Sprachnachweis über die Unterrichtssprache der Gasthochschule (die Informationen erhalten Sie auf der <b><a href="http://www.uni-greifswald.de/internationalisation/international-office.html">Internetseite des International Office</a></b>).

WICHTIG: Die Bewerbungsfrist für das folgende Winter- UND Sommersemester endet am 15. Januar. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen am Institut eingegangen sein.

Sollten Sie für einen Austauschplatz nominiert  worden sein, werden Ihre Daten bis zum 31. Januar  an das International Office weitergeleitet. Alle weiteren Informationen zum Bewerbungsprozess an der Partneruniversität  erhalten Sie durch das International Office.

Nachnominierung

Sofern nicht alle Plätze zum 31. Januar vergeben wurden, findet ein Nachnominierungsprozess für Restplätze im Sommersemester des jeweiligen Bewerbungszeitraumes in  den Fachbereichen statt. Informationen zum Zeitraum werden auf den Seiten des International Office bekannt gegeben.

Verlängerung des Aufenthalts

Über eine mögliche Verlängerung des Auslandsaufenthalts  informieren  Sie sich bitte  zunächst an der Gasthochschule. Danach nehmen Sie Kontakt mit  den Erasmus Koordinator/innen im International Office auf (der Verlängerungsantrag muss spätestens 1 Monat vor Beendigung Ihres eigentlich geplanten Aufenthalts im IO eingegangen  sein).

Praktikum/Lehramtsassistenz (Pflicht- und freiwillige Praktika) (2-12 Monate; Vollzeit, ab dem 1. Fa

  • <b><a href="http://www.uni-greifswald.de/international/partner/veranstaltungen/erstberatung.html">Erstberatung im IO</a></b>
  • Informationen, Beratung zu Anerkennung und fachlicher Relevanz im eigenen Fachbereich
  • Individuelle Suche und Bewerbung auf einen Praktikumsplatz
  • Bewerbung auf Förderung im IO (spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn) Praktikumszusage muss vorliegen

Achtung!

Ausgeschlossen sind EU-Institutionen, Institutionen mit EU-Programmen und diplomatische Vertretungen Deutschlands. Hierfür gibt es alternativ das Carlo-Schmid-Programm des DAAD (S. 14).

 

Gastdozenturen/ Fort- und Weiterbildung

Erasmus+ fördert Gastdozenturen (STA) an europäischen Partnerhochschulen, mit denen ein Erasmus+ Vertrag im jeweiligen Fachbereich besteht.

Die Gastdozenten/innen sollen durch ihren Aufenthalt  die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen all jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens 8 Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.

 

 

Mit der Programmlinie Staff Mobility & Staff Training (STT) können Mitarbeiter/innen der Universität Greifswald eine Fortbildung an einer Erasmus+ -Partnerhochschule oder externen Institution durchführen.

Voraussetzung ist eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwei Arbeitstagen (max. bis zu zwei Tagen zusätzlich für die An- und Abreise). In der Regel werden Aufenthalte von 1 Woche gefördert (bis max. 2 Monate).

Auswahlzeitraum: laufend

Auswahlkriterien: Vorrang haben Erstaufenthalte im Rahmen von Erasmus+ sowie Aufenthalte, die die Rolle der Partnerschaft im Fachbereich und im Rahmen der Internationalisierungsstrategie (Schwerpunkt Ostseeraum) stärken

Bewerbung und Auswahl im International Office in Absprache mit dem jeweiligen Fachkoordinator.